Chargebacks - Rücklastschrift

Ein Chargeback im Umfeld von Online-Transaktionen (Card not present) ist eine zurückgebuchte Kreditkarten-Transaktion (bei ELV/Debitkarte auch Rücklastschrift) nach einem Widerspruch des Karteninhabers. Ein Chargeback wird durch den Karteninhaber ausgelöst sollte dieser der Meinung sein, ein bestimmter Betrag ist unzulässig von seinem Kreditkartenkonto abgebucht worden. In diesem Fall lässt er den Betrag zurückbuchen = Chargeback. Chargebacks sind verbraucherfreundlich und im eher im Sinne des Käufers/Kartennutzers, da einem Missbrauch vorgebeugt werden kann.

Ein Chargeback verursacht aber auch erhebliche Kosten, da Online-Händler und Kartenherausgeber (Issuer) prüfen müssen, ob die Zurückbuchung legitim war. 

Payment Provider berechnen Online-Händlern in der Regel Gebühren für die Durchführung von Chargebacks. Zudem ist die Chargeback-Quote auf Händlerseite zusätzlich relevant für den Acquirer. Hier gilt es eine bestimmte Quote nicht zu überschreiten, da sonst das Vertragsverhältnis gefährdet ist. In Deutschland ist die Anzahl der Chargebacks, trotz steigendem E-commerce Volumens, eher rückläufig. Sicherheitsverfahren, wie z.B. 3-D-Secure sowie verschiedene Technologien (z.B. Ethoca oder Verifi), welche Händlern und Issuern (zumeist Banken), helfen Chargebacks, bedingt durch Fraud (auch Friendly Fraud) zu minimieren, ermöglichen es die Chargeback-Quote seit Jahren niedrig zu halten. Dennoch bietet sich hier erhebliches Umsatzpotential (lost sales) und Online-Händler sollten den Einfluss von Chargebacks auf Prozesseffizienz und Kundenzufriedenheit berücksichtigen.

 

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