Online Payment Transaktionskosten

Bei der Wahl des geeigneten Zahlungsanbieters spielen Transaktionskosten eine wichtige Rolle. Es gibt keine einheitlichen Kosten und jeder Payment Service Provider stellt die Kosten unterschiedlich dar. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die allgemeinen Kosten, die anfallen können und geben Hinweise, auf was sie bei den Transaktionskosten achten sollten.

Transaktionsgebühren im Payment („processing costs“)

Fast jeder Zahlungsanbieter erhebt Kosten pro verarbeiteter  Payment Transaktionskosten. Diese Bearbeitungskosten beziehen sich auf die Verarbeitung von Daten, die von der Website des Händlers stammen beziehungsweise die technische Abwicklung des Vorgangs. Die Höhe der Gebühr pro Transaktion liegt meist zwischen 0,09€ und 1,00€. Je nach Zahlungsanbieter können diese Kosten unter anderem für genehmigte Transaktionen, abgelehnte Transaktionen, Transaktionsumkehrungen oder Rückerstattungen erhoben werden.

Für die Vermittlung von Kreditkartenakzeptanzverträgen oder die Einbindung von alternativen Bezahlmethoden fällt überdies ein Disagio an. Einige Anbieter schlüsseln die Kosten in Transaktionskosten und Disagio auf. Bei anderen Providern wird nur ein Gesamtbetrag angezeigt.

Kosten für Kreditkartenzahlung: „Interchange++“ und „Blended Pricing“

Bei der Auswahl eines Acquirers ist es wichtig zu verstehen, wie sich die Transaktionsgebühren zusammensetzen. Hier werden zwei Modelle unterschieden. Zum einen gibt es das „Interchange++“-Modell zum anderen das sog. „Blended Pricing“. Die darin enthaltenen Kostenfaktoren gleichen sich – nur die Darstellung/Zusammenrechnung unterscheidet sich.

 

 „Interchange ++“ Kreditkartengebühren für Händler

Bei der „Interchange++“ Gebühren werden die Kosten separat aufgeschlüsselt. Diese bestehen aus drei Gebührenanteilen: Scheme-Fees, Interchange Gebühren und die Marge des Acquirers.

„Scheme fee“ sind die Gebühren, welche an die Kreditkarten-Marken, wie Visa oder MasterCard zu zahlen sind. Sog. „Interchange“-Gebühren werden aufgrund des Risikos der Transaktion an die Kundenbank gezahlt. Die Marge erhält der Acquirer des Händlers. Die „Scheme fees“ sind bei jedem Acquirer ungefähr gleich und machen einen geringen Anteil der Kosten aus. Die Gebühren für Interchange machen einen Großteil der Kosten aus. Sie sind von einer Vielzahl an Faktoren abhängig. Dazu gehören der Kartentyp, die Sicherheit der Transaktion, die Region und die Eingabemethode. Bei „Cardholder-not-present“ Transaktionen steigt beispielsweise die Gebühr ebenfalls bei risikoreicheren Transaktionen. Hierbei macht es keinen Unterschied mit welchem Acquirer man zusammenarbeitet, da diese Kosten überall gleich anfallen. Die Marge ist der einzige „verhandelbare“ Part in dieser Gebührenstruktur.

Die drei Kostenblöcke können entweder einzeln aufgeschlüsselt werden oder sie werden als sogenannte „Blended Rate“ als eine Gebühr dargestellt.

„Interchange++“ und „Blended Pricing“

Beim „Interchange++ Pricing“ werden alle drei Kosten – Scheme-Fees, Interchange Gebühren und die Marge des Acquirers – einzeln aufgeschlüsselt.  In diesem Pricing- Modell variieren die Kosten je Transaktion aufgrund des Interchange Gebühr und der „Scheme fees“, die sich durch die Transaktionssicherheit und der verschiedenen Kredit- und Debitkarten unterscheiden.

Mit dem sog. „Blended Pricing“ erhält der Händler nur eine Gebühr angezeigt, die alle drei Kosten aus dem Interchange ++ Pricing beinhaltet. Der Händler hat weniger Einblick in die Zusammensetzung seiner zu zahlenden Gebühren. Das macht es für ihn übersichtlicher, da die zu zahlenden Transaktionskosten immer gleichbleiben – unabhängig von der Karte und wie die Transaktion akzeptiert wurde. Zu beachten ist jedoch, dass im „Blended Pricing“ zusätzliche Kosten auftreten können, wenn die zu zahlende Marge aufgrund einer Risikoverschiebung zum Acquirer ansteigt.

Welches Modell passt ist nun geeigneter für Online-Händler?

Hierbei gibt es keine allgemeine Antwort. Welche die beste „Pricing“-Option ist, hängt ganz von der Kartenaktivität des Händlers ab. Für Händler, die sich in der „high risk“ Branche bewegen und eine große Anzahl an unsicheren Transaktionen haben, bietet sich meist das „Blended Pricing“ an. Ebenso bei Transaktionen im E-Commerce, bei denen der Karteninhaber nicht präsent ist. Diese werden häufig als „cardholder-not-present transactions“ bezeichnet. Das Risiko liegt hier beim Acquirer und der Online-Händler kann genau einplanen, welche Transaktionskosten auf ihn zukommen. Sind die Transaktionen eines Händlers sehr sicher und ist eher das „Interchange++ Pricing“ die richtige Alternative. So kann der Händler von den geringen Interchange-Gebühren, die für „high secure“-Transaktionen verrechnet werden, profitieren und einfacher verschiedene Angebote vergleichen, da die Marge klar festgelegt ist.

Weitere Kosten

Einrichtungsgebühr/Setup-Gebühr

Die Einrichtungsgebühr fällt einmalig an. Nachdem sich der Händler für das Angebot eines PSPs entschieden hat, stellt dieser dem Händler für die Integration des Service und der verschiedenen Bezahlmethoden die Einrichtungsgebühr in Rechnung. Der Betrag ist abhängig von der Größe und dem Volumen der angefragten Serviceleistungen und kann vom zweistelligen bis hin in den vierstelligen Bereich reichen. Einzelne Online Payment Anbieter verzichten mittlerweile vollständig auf die Einrichtungsgebühr. Oft geht die Setup-Gebühr auch mit der Beantragung eines Kreditkartenakzeptanzvertrages einher. Möchte der Händler seinen Kunden die Kreditkarte als Zahlungsmethode anbieten, wird dieser Vertrag benötigt.

Monatliche Grundgebühr

Die meisten Zahlungsanbieter veranschlagen eine monatlich wiederkehrende verbrauchsunabhängige Grundgebühr für die Nutzung des Gateways. Diese Gebühr für die Bereitstellung von verschiedenen Zahlungsarten wird in der Regal monatlich erhoben, teilweise auch jährlich. Meist ist die Grundgebühr unabhängig vom Umsatz fällig. Der Vorteil für den Händler an diesen Fixbeträgen ist die einfache Einbeziehung in betriebswirtschaftliche Auswertungen und Planungen. Nachteilig können Grundgebühren unter Umständen für kleine Online Shops oder Start-ups sein, wenn die Umsätze sehr gering oder nicht planbar sind.

 

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